Selbsttests für alle nicht eingeschulten Kinder

(c) GKG Fürth
Datum:
Mo. 14. Juni 2021
Von:
Lena Strothmann

425. Newsletter

Für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung wird die Bayerische Teststrategie deshalb ausgeweitet. Es werden nach den Pfingstferien auch für noch nicht eingeschulte Kinder kostenlose Selbsttests zur Verfügung gestellt.

Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Testung der Kinder wird von den Eltern zuhause vorgenommen. Eine Dokumentation des Testergebnisses bzw. Vorlage in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ist nicht erforderlich.

Anders als bei den Selbsttests für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Schulkinder, werden die Selbsttests für nicht eingeschulte Kinder mit Hilfe von Berechtigungsscheinen kostenfrei über die Apotheken an die Familien ausgegeben.  Vorerst kann jedes betreute Kind insgesamt zwei Berechtigungsscheine erhalten, die im Abstand von fünf Wochen ausgegeben werden. Ein Teil des Berechtigungsscheins verbleibt in der Apotheke und der andere Teil des Berechtigungsscheins wird an die Ausgabestelle (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegeperson/Träger der öffentlichen Jugendhilfe) von den Eltern zurückgeführt.

Der zweite Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste Berechtigungsschein an die Kita zurückgegeben wurde.

Die Apotheken haben sich auf die Nachfrage nach Selbsttest-Kits eingestellt. Möglicherweise hat aber noch nicht jede Apotheke nach den Pfingstferien eine ausreichende Menge an geeigneten Selbsttests vorrätig, es wird diesbezüglich um Geduld gebeten.

Weitere Informationen für die Familien ergeben sich aus dem Elternbrief

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