Nicht eingeschulte Kita-Kinder sind aktuell im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und insbesondere im Vergleich zu Schulkindern in geringem Maße vom Coronavirus betroffen. Dafür sind sie deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten betroffen. Das bedeutet, dass derzeit bei einem erkälteten Kind kein pauschaler Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden kann. Dies erlaubt es, Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.
Für nicht eingeschulte Kinder gilt daher Folgendes:
Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. Ein Vordruck für die erforderliche Bestätigung kann hier heruntergeladen werden. Bestätigung Selbsttest
Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.
Ein ärztliches Attest ist neben der Bestätigung bzw. dem Testnachweis grundsätzlich nicht erforderlich.
Die aktuell geöffneten Test-Möglichkeiten im Stadtgebiet finden Sie auf der Homepage der agnf.org
Den Rahmenhygieneplan in der aktuellen Fassung finden sie hier : Rahmenhygieneplan Die wesentlichen Änderungen sind gelb markiert.
Hinweis: Personen mit einschlägigen, auf das Coronavirus hindeutenden Symptomen, können sich nach wie vor beispielsweise in Arztpraxen kostenfrei mittels PCR-Test auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Kinder mit leichten Symptomen werden außerdem weiterhin auch in den lokalen Testzentren kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest getestet.